In diesen Rechtsbereich fallen typischerweise sämtliche Fälle des allgemeinen Mietrechts, sowie Streitigkeiten aus Wohnraum- und Gewerberaummietverhältnissen. Ebenso können hierzu Fälle des Wohnungseigentumsrechts, des Nachbarrechts und des Pachtrechts gezählt werden.
Häufig geht es in den genannten Fällen um Fragen rund um einen Mietvertrag, vom Abschluss eines rechtssicheren Vertrages über die Rechtswirksamkeit einzelner Vertragsklauseln bis hin zu einer ordnungsgemäßen Kündigung des Mietverhältnisses.
Dabei können diese Fragen sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite auftreten. Ebenso können Aspekte wie Nebenkosten und deren korrekte Abrechnung, berechtigte und rechtswirksame Abmahnungen, sowie auch der Bereich der Mängelgewährleistung einer rechtlichen Beratung bedürfen. Sprechen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular, wenn wir Ihnen bei diesen Fragen helfen können.