Das Recht der Informationstechnologie nimmt mit zunehmender Ausbreitung der Onlinemedien auch im täglichen Rechtsverkehr eine immer größere Rolle ein. In diesen Rechtsbereich fallen sämtliche Problemkreise, die den elektronischen Handel, den sogenannten eCommerce betreffen, also Kaufvorgänge in Webshops oder bei Onlineauktionen, aber z.B. auch Informationspflichten für Webshops und Internetseiten, Datenschutzbestimmungen, Preisangaben und Belehrungspflichten wie im Impressum, bei einem Widerruf oder in AGB.
Darüber hinaus erstrecken sich typische Bereiche des IT-Rechts aber z.B. auch auf Streitigkeiten um Internet-Domains, die Online-Werbung, einen rechtssicheren Newsletter-Versand oder urheberrechtliche Ansprüche von Verwertungsrechten für Ton- oder Bilddokumente im Rahmen von Abmahnungen. Aktuell wurde ein ab dem 01.08.2012 geltendes Gesetz gegen Abo-Fallen im Internet erlassen.
Dies ist nur ein Ausschnitt der möglichen Fallkonstellationen, wenn Sie Fragen zu diesem Rechtsbereich haben, sprechen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.