Das Handelsrecht als ein Teil des Privatrechts gilt vor allem für Kaufleute, Industrie und Handwerk. Daher wird es auch manchmal als das Sonderprivatrecht der Kaufleute bezeichnet. Das Handelsgesetzbuch (HGB) bezieht sich dabei hauptsächlich auf die gewerbetreibenden Kaufleute.
In diesem Zusammenhang nimmt wiederum auch das Gesellschaftsrecht eine wichtige Rolle ein. Es regelt die Rechte und Pflichten von z.B. einer Aktiengesellschaft aber auch einer Personenvereinigung des Privatrechts wie einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Dabei sind je nach Rechtsform der Gesellschaft andere Regelungen einschlägig. Finden sich die relevanten Bestimmungen für z.B. eine GbR in den §§ 705 ff. BGB, so unterliegt beispielsweise eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder eine Kommanditgesellschaft (KG) den strengeren Regelungen des HGB. Neben dem BGB und dem HGB können aber auch andere Rechtsquellen im Handels- und Gesellschaftsrecht von Relevanz sein, so z.B. das Wettbewerbsrecht, das Vertragsrecht oder das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ob bei Fragen über die jeweilige Firmierung, vertragliche Regelungen, Geschäftsführung oder Vertretungsbefugnisse bis hin zu Haftungsfragen und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten, gerne stehen wir Ihnen als rechtliche Berater mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.