Schulungen

Unsere Kanzlei bietet für Fitnessstudios bundesweit auf die Fitnessbranche zugeschnittene Mitarbeiterschulungen an. Diese Schulungen sollen es den Teilnehmern ermöglichen, Gelerntes im Studioalltag gewinnbringend anzuwenden.

Nach Terminabsprache kommt einer unserer Anwälte in Ihr Studio und hält dort eine mehrstündige Schulung zu sämtlichen Themen rund um das Verhältnis Studio – Mitglied. Das genaue Datum der Schulung wird dabei gemeinsam abgesprochen.

Unsere Schulungen richten sich an sämtliche Mitarbeiter des Studios, egal ob Inhaber oder Geschäftsführer, Trainer oder Studioleiter, Verkauf oder Verwaltung. Dabei ist die Teilnehmeranzahl des buchenden Studios unbegrenzt.

Eine Mitarbeiterschulung geht unter anderem auf folgendes ein:

  • Vertragsformular, Vertragsabschluss, Vertragsklauseln
  • Sämtliche Kündigungsgründe und rechtssichere Verhaltensweisen bei Kündigungen
  • Special: Richtiger Umgang mit Attestkündigungen
  • Ruhezeiten / Ruhezeitenvereinbarungen
  • Aktuelle Rechtslage z.B. zum Thema Umzug, Krankheit, etc.
  • Mahnungen und rechtlich korrekte Anschreiben
  • Wann macht Kulanz Sinn – und wann nicht?
  • Richtiger Umgang mit Mitgliedern unter juristischen Aspekten
  • Spezielles (z.B. Datenschutz, Eigenkündigungen, Verwendung von Mitgliederbildern, etc.)
  • Praxis-Tipps für den Alltag: Früh die rechtlichen Weichen richtig stellen
  • In unserem Q&A Teil beantworten wir auch Ihre ganz eigenen Fragen

Sprechen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular, wenn Sie mehr über unsere Schulungen erfahren wollen. Gerne unterhalten wir uns mit Ihnen über den weiteren Ablauf und die Inhalte; gerade auch, wenn Ihnen bestimmte Themen ganz besonders wichtig sind.

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