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Nur essentielle Cookies

Fitnessanlagen / Freizeitanlagen

Auch die Unternehmen der Freizeit- und Fitnessbranche sehen sich immer wieder mit Zahlungsausfällen konfrontiert. Ob es sich um außerordentliche Kündigungen der Mitglieder bei einer Erkrankung, einem Umzug oder einer Schwangerschaft handelt, oder Zahlungen ohne Nennung von Gründen eingestellt, die Einzugsermächtigung widerrufen oder eingezogene Beiträge einfach zurückbelastet werden.

Unsere Kanzlei berät und betreut bundesweit Fitness- und Freizeitanlagen sämtlicher Größenordnungen in allen rechtlichen Angelegenheiten, die die Konflikte und rechtlichen Fragestellungen zwischen Studio und Mitglied betreffen. Daher bieten wir folgende Leistungen an:

  • Inkasso / Forderungsmanagement
  • Telefonische Beratung für das gesamte Studiopersonal im Rahmen unserer Bürozeiten
  • Wir überprüfen z.B. außerordentliche Kündigungen der Mitglieder und führen sämtlichen außergerichtlichen Schriftverkehr mit Mitgliedern, gegnerischen Anwälten, Betreuern etc.

Die Übernahme dieser Leistungen bieten wir Fitnessstudios im Rahmen einer sogenannten Partnerschaftsvereinbarung an.

Wie kann WFK auch meinem Studio helfen?
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      Darüber hinaus bieten wir optional noch weitere Leistungen an:

      • Wir halten rechtliche Schulungen für Ihr gesamtes Team in Ihrem Studio
      • Wir überprüfen Ihre Mitgliedschaftsverträge auf unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen und stellen Vertragsmuster zur Verfügung
      • Wir bieten Ihnen Musterunterlagen für die tägliche Arbeit im Studio.

      Wir bieten bundesweit in regelmäßigen Abständen Rechtsseminare für Fitnessstudios an. Ebenso halten unsere Anwälte bundesweit Vorträge zu verschiedensten Themen der Fitnessbranche. Zudem veröffentlichen wir laufend für Studios relevante Artikel in verschiedenen Branchenmagazinen.

      Hier finden Sie einige Mandantenstimmen aus dem Fitnessbereich, die mit unserer Arbeit zufrieden sind.

      Sprechen Sie uns an, wir finden auch für Sie eine individuell angepasste Lösung.

      Kooperationspartner

      Da die rechtliche Betreuung von Fitnessstudios einer unserer Schwerpunkte ist, freuen wir uns, in diesem Bereich mit einem führenden Unternehmen der Fitness- und Freizeitbranche zusammenzuarbeiten:

      MÜTZEL Versicherungsmakler

      MÜTZEL Versicherungsmakler versichert seit 1992 als Spezialmakler der Fitnessbranche Clubs und Studios in ganz Deutschland. Eigene Sonderpolicen im top Preis-Leistungsverhältnis bieten bestmöglichen Versicherungsschutz. Über 2.000 Studios haben sich davon bereits überzeugt.

      Die MÜTZEL AG wurde zudem 2014 im Bereich Versicherungen & Versicherungsdienstleister mit dem body LIFE Award ausgezeichnet.

      Aufgrund unserer Kooperation gewähren wir von der MÜTZEL AG betreuten Studios, die mit unserer Kanzlei eine oben beschriebene Partnerschaftsvereinbarung abschließen wollen, 35 % Rabatt auf die Leistungen dieser Partnerschaftsvereinbarung.

      Fragen Sie nach, gerne sprechen wir mit Ihnen bezüglich unserer Beratungs- und Betreuungsangebote für Ihr Studio!