Familienrecht

Das Rechtsgebiet des Familienrechts umfasst Fragen im Zusammenhang mit Trennungssituationen und der Scheidung einer Ehe und deren Folgen. Rechtlich betrachtet hat eine Scheidung damit für die Ehegatten u. a. Auswirkungen im Bereich des Güterrechts, des Versorgungsausgleichs und des Unterhaltsrechts. Für die betroffenen Ehegatten können sich Fragen zu der Überlassung der Ehewohnung oder der Verteilung des Hausrates ergeben. Im Falle der Trennung oder Scheidung sind darüber hinaus Fragen bezüglich des Verhältnisses der Eltern zu den gemeinsamen Kindern zu klären, um der veränderten Situation gerecht zu werden. Neben der Bemessung des Kindesunterhaltes umfasst dies vor allem Fragen des Sorge- und Umgangsrechts.

Parallele Fragestellungen ergeben sich oftmals im Rahmen nichtehelicher Lebensgemeinschaften.

Darüber hinaus fallen Fragen des Abstammungsrechts, des Verwandtenunterhaltes oder in Gewaltschutzsachen in den Bereich des Familienrechts.

Gerne informieren wir Sie auch über die Möglichkeiten rechtsgestaltender Tätigkeit im Bereich von Eheverträgen oder Scheidungsvereinbarungen. Hier ist die Möglichkeit der individuellen Vereinbarung unter anderem von Scheidungsfolgen gegeben. Sprechen Sie uns an.