Datenschutz geht uns alle an. Nicht ohne Grund wird es als Querschnittsmaterie bezeichnet, denn es berührt nahezu jeden unserer Lebensbereiche.
Nach der europarechtlichen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), welche zusammen mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG nF) ab dem 25.05.2018 gilt, werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen noch breiter gefächert. Dementsprechend hoch ist der Anpassungsbedarf, der auf Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, zukommt.
Dabei reicht es nicht, wenn lediglich die Datenschutzbestimmungen gemäß DS-GVO in Verbindung mit dem nationalen Recht eingehalten werden. Vielmehr wird verlangt, dass die Verantwortung der Unternehmen für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüfbar wahrgenommen werden kann. Dies erfordert u.a. umfassende Dokumentationen, Nachweise, Bewertungen, Folgenabschätzungen, sowie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen innerhalb des Unternehmens.
Wie wichtig dem Gesetzgeber die tägliche Einhaltung des Datenschutzes durch den Aufbau einer entsprechenden Datenschutzorganisation im Unternehmen ist, zeigt sich nicht zuletzt auch an den immens gestiegenen Bußgeldern bei Verstößen. Der Datenschutz soll eben nicht nur auf den Einzelfall bezogen in das Blickfeld der Unternehmen gerückt werden, sondern soll dort konstant verankert und ständig beachtet werden.
Wir beraten Sie gern zu allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen, u.a. insbesondere zu folgenden Themen:
- Datenschutz-Compliance im Unternehmen
- Aufbau einer Datenschutzorganisation im Unternehmen
- Erstellung von Verzeichnissen über die Verarbeitungstätigkeiten
- Schulungsunterlagen für Ihre Mitarbeiter
- Verpflichtung auf das Datengeheimnis
- Beschäftigten- sowie Kundendatenschutz
- Erstellung von Einwilligungen der betroffenen Personen
- Datenschutzrechtliche Anpassungen der Arbeitsverträge
- Videoüberwachung im Unternehmen
- Erstellung von Datenschutz-Unternehmensrichtlinien für Mitarbeiter
- Hilfestellungen bei der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB)
- Schulungsunterlagen für Ihren internen DSB
- Technische und organisatorische Datensicherheit
- Datenschutz-Folgenabschätzungen und Konsultation der Aufsichtsbehörde
- Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
- Informations-, Auskunfts- und Berichtigungspflichten
- Löschungs- und Mitteilungspflichten („Recht auf Vergessenwerden“)
- Datenverarbeitung durch Dritte (Auftragsverarbeitung)
- Datenschutzerklärungen für Webseite, Newsletter und Social Media
- Schriftverkehr mit Betroffenen und der Aufsichtsbehörde
Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch an
- Vor-Ort Aufnahme einer datenschutzrechtlichen Betriebsbesichtigung,
- Datenschutz-Schulungen im Unternehmen für Mitarbeiter und/oder den DSB,
- Monatliche Beratungsverträge für Ihre datenschutzrechtlichen Fragestellungen.
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